Unsere AGB

1. Allgemeines

1.1 Es gelten ausschließlich unsere Liefer- u. Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigtem Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- u. Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- u. Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

1.2 Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.

1.3 Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.

2. Zahlung

2.1 Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftverbindungen abzutreten.

2.2 Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR Factorem GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30-34, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR Factorem GmbH übertragen.

2.3 Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

2.4 Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

3. Eigentumsvorbehalt

3.1. Die verkauften Gegenstände bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Käufer zustehender Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegenüber dem Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur durch den Verkäufer unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist.

Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche des Verkäufers dürfen die Gegenstände nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignungen und Verpfändung untersagt.

3. 2. Ist der Käufer Händler (Wiederverkäufer), so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Verkäufers bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten werden.

3.3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seine Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Gegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.

Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Käufer dem Verkäufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufgebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen.

3.4Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist der Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.

4. Abnahme und Abnahmeverzug

4.1 Nimmt der Käufer den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Verkäufer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die gesetzlichen Rechte des Verkäufers, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann der Verkäufer 20 % des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Käufer ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1. Die Gewährleistungsfrist für alle verkauften neuen Gegenstände beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre und gegenüber sonstigen Käufern 1 Jahr ab Auslieferungstag. Transport und Wegekosten werden für tragbare Gegenstände im geschäftsüblichen Einzugsbereich nicht übernommen, wenn sie den Verkaufspreis des Gegenstandes übersteigen würden.

5.2. Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese durch Vorlage der Rechnung oder anderer Belege glaubhaft gemacht werden.

5.3. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind:

Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung verursacht werden, Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.

5.4. Ausgeschlossen sind alle anderen, weitergehenden Ansprüche des Käufers einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung der Reparatur bzw. Ersatzlieferung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Soweit sich hieraus eine Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluss zu Gunsten des Verkäufers ergibt, gilt diese Beschränkung für den Käufer entsprechend.

5.5. Beim Verkauf von gebrauchten Gegenständen wird jede Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen. Dies gilt nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie für Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

5.6. Bei Versand der verkauften Ware trägt der Käufer das Risiko der Verschlechterung oder des Untergangs des Kaufgegenstands ab Übergabe der Ware durch den Verkäufer an den Versender. Der Verkäufer ist berechtigt, dem Käufer die Kosten für Versand sowie die Kosten aus der Weitersendung zur Reparatur eingereichter Produkte an zentrale Reparaturstellen in Rechnung zu stellen.

6. Rücktritt

Bei Rücktritt sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei die auf inzwischen eingetretene Wertminderung des Verkaufsgegenstands Rücksicht zu nehmen ist.